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Die Bedingungen im Einzelnen [AGB's]:

1. Allgemeines / Haftungsausschluss I

Zwischen den an EULACOP angeschlossenen Rechtsanwälten und Steuerberatern werden keine Rechtsverhältnisse begründet. Es wird lediglich ein Rechtsverhältnis zwischen dem Organisator (Rechtsanwalt Lars Nitzsche, Hermann-Dietrich-Str. 4, 77694 Kehl) und den angeschlossenen Rechtsanwälten bzw. Steuerberatern begründet. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung des Interessenten und der sich hierauf beziehenden Anmeldebestätigung seitens des Organisators von EULACOP zustande. EULACOP haftet in keiner Weise für ein Fehlverhalten der an sie angeschlossenen Rechtsanwälte oder Steuerberater, insbesondere nicht für unrichtige Auskünfte oder sonstige Handlungen. Eine solche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Teilnehmer keine Sozietät oder eine ähnliche Verbindung eingehen, sondern weiterhin voneinander vollständig unabhängige Rechtsanwälte bzw. Steuerberater bleiben!


2. Teilnehmer

An EULACOP angeschlossen werden können grundsätzlich alle deutschen und europäischen Rechtsanwälte und Steuerberater. Für das Gebiet des Bundesrepublik Deutschland werden pro Landgerichtsbezirk in der Regel drei bei dem jeweiligen Landgericht zugelassene, ausnahmsweise, so insbesondere bei größeren LG-Bezirken oder in Ballungsräumen auch bis zu maximal fünf Rechtsanwälte an EULACOP angeschlossen. Eine Beschränkung der Aufnahme von Steuerberatern findet nicht statt. Der Organisator entscheidet über den Anschluss des jeweiligen Interessenten. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Den Teilnehmern ist es ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Organisators von EULACOP nicht gestattet, den Namen EULACOP bzw. dessen Logo zu Werbezwecken oder sonstwie zu verwenden.

3. Teilnehmerliste

Die angeschlossenen Rechtsanwälte und Steuerberater werden im Anschluss an die Aufnahme in die Online - Teilnehmerliste eingetragen. In diesem Verzeichnis werden auch Informationen bezüglich Fachanwaltsbezeichnungen, Schwerpunkt- oder Interessengebiete des jeweilig angeschlossenen Rechtsanwalts aufgenommen, welche von diesen zur Verfügung gestellt werden. Eine Überprüfung der Angaben seitens des Organisators findet nicht statt; er haftet nicht für unrichtige Angaben des Teilnehmers. EULACOP stellt den Teilnehmern lediglich diese Daten über ihre Internetplattform zum Zwecke der Kontaktvermittlung zur Verfügung. Alles weitere unterliegt nicht ihrer Verantwortung.

Darüber hinaus erhalten die angeschlossenen Rechtsanwälte und Steuerberater die Möglichkeit kostenlos einen Link auf ihre eventuell vorhandene Internetpräsenz oder e-Mail Adresse einrichten zu lassen.

Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Speicherung und Verwendung seiner personenbezogene Daten zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages einverstanden.


4. Pflichten der Teilnehmer untereinander

Die an EULACOP angeschlossenen Rechtsanwälte erklären ihre Absicht  zur gegenseitigen Hilfestellung bei der Beantwortung einer von einem anderen Teilnehmer an sie gerichteten Rechtsfrage. Hierbei haften sie untereinander nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in jedem Fall auf den vom jeweiligen angerufenen Teilnehmer abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherungshöchstsumme begrenzt.

Sofern der angerufene Teilnehmer eine an sich gerichtete Rechtsanfrage nicht beantworten kann, verpflichtet er sich zur zügigen Information des ersuchenden Teilnehmers über diesen Umstand.

Zum anderen beabsichtigen die an EULACOP angeschlossenen Rechtsanwälte grundsätzlich eine gegenseitigen Untermandatierung, sofern seitens des Mandanten kein ausdrücklicher Wunsch nach der Beauftragung eines bestimmten Rechtsanwaltes erfolgt, der zu beauftragende Kollege das Untermandat ablehnt oder einer Untermandatierung des Teilnehmers sachliche Gründe entgegenstehen.

Die an EULACOP angeschlossenen Rechtsanwälte sollen mit den gleichfalls an EULACOP angeschlossenen Steuerberatern zusammenarbeiten.

Einen irgendwie gearteten Anspruch auf eine Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmern gibt es jedoch nicht.


5. Korrespondenzsprache

Die Korrespondenzsprache ist vorrangig Deutsch, aber auch, sofern angerufener und anrufender Teilnehmer deren mächtig sind, Französisch oder Englisch. Das unter 3. genannte Verzeichnisenthält darüber hinaus auch Hinweise über (Fremd-)sprachenkenntnisse des jeweiligen Teilnehmer, so dass u.U. auch eine Korrespondenz in einer anderen Landessprache erfolgen kann.


6. Teilnehmerschaft / Kündigung

Die Teilnehmerschaft ist persönlich und nicht auf Dritte übertragbar. Sie ist grundsätzlich unbefristet und derzeit sowohl vom Teilnehmer als auch vom Organisator jederzeit aufkündbar. 

Im Kündigungsfall ist EULACOP berechtigt, alle den Teilnehmer betreffenden Daten ohne Sicherung der Inhalte unverzüglich zu löschen.


7. Verwaltungsaufwandsbeteiligung

Für die Angliederung an EULACOP wird derzeit noch keine Verwaltungsaufwandsbeteiligung o.ä. fällig

Der Organisator von EULACOP behält sich vor, die kostenfreie Teilnahme in eine kostenpflichtige umzuwandeln. Eine daraus resultierende Zahlungspflicht des Teilnehmers ergibt sich jedoch nur dann, wenn der Teilnehmer ausdrücklich und schriftlich seine Zustimmung zur Kostenpflicht erklärt, andernfalls endet seine Teilnahme an EULACOP automatisch vier Wochen nach Zugang der Zustimmungsanfrage beim Teilnehmer ohne Zahlungspflichten irgendeiner Art.


8. Verstöße

Bei Verstößen gegen die Grundsätze der gegenseitigen, meist kostenlosen Hilfestellung behält sich der Organisator den Ausschluss des angeschlossenen Rechtsanwaltes oder Steuerberaters vor.


9. Gebühren für die gegenseitige Hilfestellung

Grundsätzlich ist der zwischen den an EULACOP angeschlossenen Rechtsanwälten und Steuerberatern erteilte Rat oder die Beantwortung einer konkreten Anfrage für den anfragenden Teilnehmer kostenlos. Lediglich in komplexeren oder arbeitsintensiveren Fällen oder bei schriftlichen Ausarbeitungen kann der angerufene Teilnehmer eine Entschädigung verlangen, wobei hierfür ein Stundensatzrichtwert von 90 € zzgl. Umsatzsteuer gilt. Näheres verhandeln die Teilnehmer untereinander.

Für die Vertretung in Untervollmacht innerhalb des Geltungsbereiches des RVG wird Gebührenteilung zwischen den angeschlossenen Rechtsanwälten vereinbart, wobei die Kollegen das Untermandant zu den Konditionen eines am jeweiligen Gerichtssitz ansässigen Rechtsanwalt übernehmen und abrechnen.

Für die Vertretung in einem europäischen Drittstaat vereinbaren die angeschlossenen Rechtsanwälte untereinander die entsprechende Vergütung.


10. Haftungsausschluss II

Mängel und Störungen des Internetauftritts sind dem Organisator spätestens binnen einer Woche nach Kenntnis schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Für Störungen in den Leitungsnetzen oder auf Seiten des Providers wird keinerlei Haftung übernommen. Eine Haftung von EULACOP ist nur für Schäden gegeben, welche von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft sowohl vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.


11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, sofern er frei vereinbar ist, Kehl. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich zulässig - dem mit der unwirksamen Bestimmung bezweckten bzw. gewollten am ehesten entspricht.

Stand: 13. April 2005             © Copyright Lars Nitzsche

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